KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ANNABERG
LRNI_1978042KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ANNABERGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/58–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ANNABERG
Ausgabedatum
23.03.1978
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ANNABERG
1210/58–0
Kundmachung
42/78
1978-03-23
Blatt 1
Ausgegeben am23.03.1978
Jahrgang 197842. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 31. Jänner 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Annaberg
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 31. Jänner 1978, GZ. II/1-M-241-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Annaberg, politischer Bezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein gespaltener Schild, vorne im blauen Feld schwebend eine goldene Darstellung der hl. Anna, die auf einem Stuhl sitzend Maria das Lesen lehrt, hinten im roten Feld eine silberne Binde.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 vom Gemeinderat der Gemeinde Annaberg festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.
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