KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE PÖLLA
LRNI_1977033KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE PÖLLAGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/53–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE PÖLLA
Ausgabedatum
22.04.1977
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE PÖLLA
1210/53–0
Kundmachung
33/77
1977-04-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.04.1977
Jahrgang 197733. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. Februar 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Pölla
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Februar 1977, GZ: II/1-M-552-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Pölla, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Schwarz auf Rot schräglinks geteilter Schild belegt mit einer von einer zinnenbekrönten Mauer mit offenem Tor ringförmig umgebenen Kirche mit kreuztragendem Mittelturm und rechtsangebauter Apsis.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Pölla festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Rot-Gelb” genehmigt.
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