KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPITZENBERG-REIDLING
LRNI_1977032KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPITZENBERG-REIDLINGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/52–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPITZENBERG-REIDLING
Ausgabedatum
22.04.1977
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SPITZENBERG-REIDLING
1210/52–0
Kundmachung
32/77
1977-04-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.04.1977
Jahrgang 197732. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. Februar 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Sitzenberg-Reidling
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. November 1975, GZ: II/1-M-460-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Sitzenberg-Reidling, politischer Bezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein geviertelter Schild, oben rechts in Silber ein rotes Tatzenkreuz, oben links in Blau ein silbernes zweigeschossiges Schloßgebäude mit drei silbernen Türmen, unten rechts in Blau ein silberner rechtsaufwärtsschwimmender Fisch, unten links in Silber drei rote zueinander gewendete Rauten.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Sitzenberg-Reidling festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.
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