KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EGGERN
LRNI_1977030KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EGGERNGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/50–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EGGERN
Ausgabedatum
22.04.1977
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EGGERN
1210/50–0
Kundmachung
30/77
1977-04-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.04.1977
Jahrgang 197730. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. Februar 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Eggern
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Februar 1977, GZ: II/1-3444-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Eggern, politischer Bezirk Gmünd, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Grün auf Silber gespaltener Schild belegt mit einem Mühlrad in wechselnden Farben.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Eggern festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß” genehmigt.
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