KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GIESSHÜBL
LRNI_1977024KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GIESSHÜBLGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/49–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GIESSHÜBL
Ausgabedatum
11.03.1977
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GIESSHÜBL
1210/49–0
Kundmachung
24/77
1977-03-11
Blatt 1
Ausgegeben am11.03.1977
Jahrgang 197724. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. Februar 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gießhübl
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Oktober 1976, GZ II/1-M-355-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Gießhübl, politischer Bezirk Mödling, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem gespaltenen Schild über einem im Schildfuß aufragenden schwarzen Dreiberg, vorne in Blau ein silbernes Kreuz, hinten in Gold eine grüne Fichte mit ebensolchem Stamm”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gießhübl festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.