KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PUCHENSTUBEN
LRNI_1977023KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PUCHENSTUBENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/48–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PUCHENSTUBEN
Ausgabedatum
11.03.1977
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE PUCHENSTUBEN
1210/48–0
Kundmachung
23/77
1977-03-11
Blatt 1
Ausgegeben am11.03.1977
Jahrgang 197723. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 1. Februar 1977 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirchschlag
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 1. Februar 1977, GZ II/1-M-434-1977, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Puchenstuben, politischer Bezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem silbernen Schild, unter einem schwarzen Schildeshaupt, eine grüne Buche mit ebensolchem Stamm und Wurzeln; das Schildeshaupt ist belegt mit einem gekreuzten silbernen Bergwerksemblem, Schlegel und Eisen, das von zwei ebenfalls silbernen Pilgermuscheln begleitet wird”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Puchenstuben festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Schwarz” genehmigt.
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