KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NATSCHBACH-LOIPERSBACH
LRNI_1976068KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NATSCHBACH-LOIPERSBACHGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/44–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NATSCHBACH-LOIPERSBACH
Ausgabedatum
27.07.1976
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NATSCHBACH-LOIPERSBACH
1210/44–0
Kundmachung
68/76
1976-07-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.07.1976
Jahrgang 197668. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. Mai 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Natschbach-Loipersbach
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-2426-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Natschbach-Loipersbach, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem geteilt, oben gespaltenen Schild, vorne in Grün drei goldene Ähren, hinten in Blau ein goldenes Zahnrad, im unteren Feld in Gelb ein blauer Wellenbalken.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Natschbach-Loipersbach festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.
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