KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SEEFELD-KADOLZ
LRNI_1976067KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SEEFELD-KADOLZGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/43–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SEEFELD-KADOLZ
Ausgabedatum
27.07.1976
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE SEEFELD-KADOLZ
1210/43–0
Kundmachung
67/76
1976-07-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.07.1976
Jahrgang 197667. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 25. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Seefeld-Kadolz
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. Mai 1976, GZ. II/1-1479/2-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Marktgemeinde Seefeld-Kadolz, politischer Bezirk Hollabrunn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem von einem naturfarbenen braunen Pfahl durchzogenen grünen Schild eine goldene Weinranke, deren Blätter im Schildeshaupt von einem silbernen Faden getragen werden und von der zwei goldene Trauben herabhängen.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Seefeld-Kadolz festgesetzten Gemeindefarben “Grün- Gelb” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.