KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE WIESELBURG
LRNI_1976052KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE WIESELBURGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/40–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE WIESELBURG
Ausgabedatum
25.06.1976
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE STADTGEMEINDE WIESELBURG
1210/40–0
Kundmachung
52/76
1976-06-25
Blatt 1
Ausgegeben am25.06.1976
Jahrgang 197652. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 27. April 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Wieselburg
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1976, GZ. II/1-1650/6-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Stadtgemeinde Wieselburg, politischer Bezirk Scheibbs, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein durch einen silbernen Querbalken von blau auf schwarz geteilter Schild, der in blauem Feld eine aus der Schildesteilung wachsende, über Eck gestellte, gequaderte silberne bzw. an den vorderen Flächen goldene Burg, mit ebensolchem Turm mit schwarzem Tor und Fenstern, sowie roten Dächern und in seinem schwarzen Feld zwei silberne mit blauem Wellenbalken belegte sich vereinigende Flüsse zeigt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Wieselburg festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Schwarz” genehmigt.
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