KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF
LRNI_1976022KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORFGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/36–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF
Ausgabedatum
26.03.1976
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINZENDORF-MUTHMANNSDORF
1210/36–0
Kundmachung
22/76
1976-03-26
Blatt 1
Ausgegeben am26.03.1976
Jahrgang 197622. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 24. Februar 1976 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 24. Februar 1976, GZ. II/1-1439/2-1976, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, in der geltenden Fassung, der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf, politischer Bezirk Wr. Neustadt, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein schrägrechts geteilter Schild, in Rot ein silbernes Hifthorn mit grüner Schnur, in Blau ein silberner Eimer.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Winzendorf-Muthmannsdorf festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Blau” genehmigt.
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