KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. BERNHARD-FRAUENHOFEN
LRNI_1975155KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. BERNHARD-FRAUENHOFENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/33–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. BERNHARD-FRAUENHOFEN
Ausgabedatum
31.10.1975
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE ST. BERNHARD-FRAUENHOFEN
1210/33–0
Kundmachung
155/75
1975-10-31
Blatt 1
Ausgegeben am31.10.1975
Jahrgang 1975155. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 20. August 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. August 1975, GZ II/1-3158/1-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1975, LGBl. 1000-0, der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen, politischer Bezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein durch einen silbernen Schräglinksbalken geteilter roter Schild, belegt mit zwei gekreuzten goldenen Rebmessern.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde St. Bernhard-Frauenhofen festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.
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