KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WARTMANNSTETTEN
LRNI_1975117KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WARTMANNSTETTENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/32–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WARTMANNSTETTEN
Ausgabedatum
18.07.1975
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WARTMANNSTETTEN
1210/32–0
Kundmachung
117/75
1975-07-18
Blatt 1
Ausgegeben am18.07.1975
Jahrgang 1975117. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 10. Juni 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wartmannstetten
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Juni 1975, GZ. II/1-2959-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Wartmannstetten, politischer Bezirk Neunkirchen, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In Blau ein goldener Pfahl, der belegt ist mit einem auf einem grünen Berg stehenden zinnenbekrönten blauen Turm und der beiderseits von jeweils vier, zwei zu zwei gestellten, goldenen hren begleitet wird.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Wartmannstetten festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb- Grün” genehmigt.
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