KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGEN
LRNI_1975103KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/31–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGEN
Ausgabedatum
27.06.1975
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE JEDENSPEIGEN
1210/31–0
Kundmachung
103/75
1975-06-27
Blatt 1
Ausgegeben am27.06.1975
Jahrgang 1975103. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 29. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Jedenspeigen
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratGrünzweig
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 1975, GZ. II/1-2288-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Jedenspeigen, politischer Bezirk Gänserndorf, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein durch einen silbernen Wellenbalken gespaltener Schild, belegt mit zwei goldenen gekreuzten, abflatternde Fahnen tragenden Lanzen, rechts Rot-Silber-Rot, links Rot-Silber.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Jedenspeigen festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß- Rot” genehmigt.
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