KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUNSTEIN
LRNI_1975092KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUNSTEINGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/28–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUNSTEIN
Ausgabedatum
30.05.1975
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE TRAUNSTEIN
1210/28–0
Kundmachung
92/75
1975-05-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.05.1975
Jahrgang 197592. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 8. April 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Traunstein
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 8. April 1975, GZ. II/1-2596-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Traunstein, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem blauen Schild über einem roten Schildesfuß ein von zwei silbernen Händen gehaltenes, in der Schildmitte stehendes, aufrechtes, silbernes Schwert, rechts begleitet von einer goldenen, stilisierten Tanne, links von einem feuerspeienden, goldenen Drachenkopf.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Traunstein festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Rot” genehmigt.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.