KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NUSSDORF AN DER TRAISEN
LRNI_1975047KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NUSSDORF AN DER TRAISENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/27–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NUSSDORF AN DER TRAISEN
Ausgabedatum
12.03.1975
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE NUSSDORF AN DER TRAISEN
1210/27–0
Kundmachung
47/75
1975-03-12
Blatt 1
Ausgegeben am12.03.1975
Jahrgang 197547. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 28. Jänner 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Nußdorf an der Traisen
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. Jänner 1975, GZ II/1-2200-1975, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Nußdorf an der Traisen, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem gespaltenen Schild unter einem roten Schildeshaupt, vorne in Rot zwei silberne Balken, hinten in Blau über zwei goldenen Wellenbalken eine goldene Nuß.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Nußdorf an der Traisen festgesetzten Gemeindefarben “Rot- Weiß-Blau” genehmigt.
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