KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KASTEN BEI BÖHEIMKIRCHEN
LRNI_1975034KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KASTEN BEI BÖHEIMKIRCHENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/26–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KASTEN BEI BÖHEIMKIRCHEN
Ausgabedatum
26.02.1975
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KASTEN BEI BÖHEIMKIRCHEN
1210/26–0
Kundmachung
34/75
1975-02-26
Blatt 1
Ausgegeben am26.02.1975
Jahrgang 197534. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 14. Jänner 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. Jänner 1975, GZ. II/1-4483-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen, politischer Bezirk St. Pölten das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem gespaltenen und hinten geteilten Schild, vorne in Blau ein silberner Getreidekasten überdeckt mit drei goldenen, verschlungenen Ähren, hinten, im oberen silbernen Feld ein aufrechter rechtsgewendeter aus der Schildesteilung wachsender halber roter Wolf, im unteren roten Feld ein silbernes “Y”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kasten bei Böheimkirchen festgesetzten Gemeindefarben “Blau- Weiß-Rot” genehmigt.
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