KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KEMATEN AN DER YBBS
LRNI_1975022KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KEMATEN AN DER YBBSGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/24–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KEMATEN AN DER YBBS
Ausgabedatum
29.01.1975
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KEMATEN AN DER YBBS
1210/24–0
Kundmachung
22/75
1975-01-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.01.1975
Jahrgang 197522. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 19. November 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kematen an der Ybbs
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 19. November 1974, GZ. II/1-4309-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Gemeinde Kematen an der Ybbs, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein von Rot auf Blau geteilter Schild, dessen oberes Feld mit einem goldenen Wasserrad, dessen unteres Feld mit einer vierbogigen, silbernen, bis zur Schildesteilung reichenden Steinbrücke belegt ist.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kematen an der Ybbs festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß- Blau” genehmigt.
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