KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG UND BESSERUNG DES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE WULLERSDORF
LRNI_1974159KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG UND BESSERUNG DES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE WULLERSDORFGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/19–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG UND BESSERUNG DES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE WULLERSDORF
Ausgabedatum
16.08.1974
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG UND BESSERUNG DES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE WULLERSDORF
1210/19–0
Kundmachung
159/74
1974-08-16
Blatt 1
Ausgegeben am16.08.1974
Jahrgang 1974159. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. Juni 1974 über die Bestätigung und Besserung des Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Wullersdorf
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juni 1974, GZ II/1-3243/1-1974, in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, das Wappenrecht der Marktgemeinde Wullersdorf, politischer Bezirk Hollabrunn, bestätigt und folgende Besserung des Wappens genehmigt:
In Gold ein schwarzer rechtsgewendeter Adler mit einem von Blau auf Gold geteilten Brustschild.
Die aus dem Wappen abgeleiteten Gemeindefarben sind “Blau-Gelb-Schwarz”.
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