KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG EINES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUMARKT AN DER YBBS
LRNI_1974068KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG EINES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUMARKT AN DER YBBSGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/17–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG EINES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUMARKT AN DER YBBS
Ausgabedatum
07.05.1974
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE BESTÄTIGUNG EINES WAPPENS UND DIE FESTSTELLUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE NEUMARKT AN DER YBBS
1210/17–0
Kundmachung
68/74
1974-05-07
Blatt 1
Ausgegeben am07.05.1974
Jahrgang 197468. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 26. Februar 1974 über die Bestätigung eines Wappens und die Feststellung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 26. Februar 1974, GZ II/1-4548-1974, in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Neumarkt an der Ybbs, politischer Bezirk Melk, das nachstehend beschriebene Wappen bestätigt.
Geteilt von Rot und Silber mit einem rotbezungten, golden bekrönten Löwen in gewechselten Farben.
Die aus dem Wappen abgeleiteten Gemeindefarben sind “Rot-Weiß”.
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