KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SALLINGBERG
LRNI_1973112KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SALLINGBERGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/15–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SALLINGBERG
Ausgabedatum
06.07.1973
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE SALLINGBERG
1210/15–0
Kundmachung
112/73
1973-07-06
Blatt 1
Ausgegeben am06.07.1973
Jahrgang 1973112. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. Mai 1973 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Sallingberg
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Mai 1973, GZ II/1-2512/5-1973, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Sallingberg, politischer Bezirk Zwettl, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem mit einer silbernen Binde belegten roten Schild eine aus dem Schildfuß emporwachsende, goldene Lichtsäule.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Sallingberg festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Gelb” genehmigt.
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