KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE TULLNERBACH
LRNI_1973082KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE TULLNERBACHGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/12–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE TULLNERBACH
Ausgabedatum
18.05.1973
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE TULLNERBACH
1210/12–0
Kundmachung
82/73
1973-05-18
Blatt 1
Ausgegeben am18.05.1973
Jahrgang 197382. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 13. März 1973 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Tullnerbach
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. März 1973, GZ. II/1-2500/1-1973, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Tullnerbach, politischer Bezirk Wien-Umgebung, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein durch eine querliegende goldene Luftschraube zwei zu eins geteilter Schild, der in seinem oberen grünen Feld ein von einer silbernen Zugsäge durchzogenes goldenes Jagdhorn zeigt und dessen unteres blaues Feld von zwei silbernen Wellenfäden durchzogen wird.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Tullnerbach festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gelb-Grün” genehmigt.
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