KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE IRNFRITZ
LRNI_1972102KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE IRNFRITZGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/9–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE IRNFRITZ
Ausgabedatum
22.12.1972
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE IRNFRITZ
1210/9–0
Kundmachung
102/72
1972-12-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.12.1972
Jahrgang 1972102. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. August 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Irnfritz
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. August 1972, GZ. II/1-3523/2-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Marktgemeinde Irnfritz, politischer Bezirk Horn, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein gespaltener Schild, im rechten Feld auf silbernem Grund ein roter Balken, im linken Feld auf schwarzem Grund drei goldene Korngarben, zwei zu eins gestellt.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Irnfritz festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Schwarz” genehmigt.
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