KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WOLFSBACH
LRNI_1972095KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WOLFSBACHGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/10–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WOLFSBACH
Ausgabedatum
30.11.1972
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WOLFSBACH
1210/10–0
Kundmachung
95/72
1972-11-30
Blatt 1
Ausgegeben am30.11.1972
Jahrgang 197295. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 10. Oktober 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Wolfsbach
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 10. Oktober 1972, GZ. II/1-3968-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Wolfsbach, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem von Gold auf Blau geteilten Schild ein über einen in der Mitte liegenden silbernen Holzbalken nach rechts laufender roter Wolf.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Wolfsbach festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb-Blau” genehmigt.
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