KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSTETTEN
LRNI_1972091KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSTETTENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/6–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSTETTEN
Ausgabedatum
10.11.1972
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KIRCHSTETTEN
1210/6–0
Kundmachung
91/72
1972-11-10
Blatt 1
Ausgegeben am10.11.1972
Jahrgang 197291. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 18. Juli 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirchstetten
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 18. Juli 1972, GZ. II/1-3630-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Kirchstetten, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein gespaltener Schild, vorne in einem achtmal von Rot auf Silber schräggeteilten Feld ein aus der Schildesmitte ragender halber goldener Adler, hinten im blauen Felde über einem grünen halben Dreiberg eine silberne rotbedachte Kirche mit ebensolchen Turm und Apsis.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirchstetten festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Weiß-Blau” genehmigt.
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