KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KREUTTAL
LRNI_1972065KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KREUTTALGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/3–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KREUTTAL
Ausgabedatum
15.09.1972
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KREUTTAL
1210/3–0
Kundmachung
65/72
1972-09-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.09.1972
Jahrgang 197265. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 2. Mai 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kreuttal
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. Mai 1972, GZ. II/1-3100-1972, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Kreuttal, politischer Bezirk Mistelbach, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
In einem von Blau auf Gold gespaltenen Schild, dessen vordere Hälfte mit einer goldenen Ähre, dessen rückwärtige Hälfte mit einer naturfarbenen grünen Weinranke mit blauer Traube belegt ist, im Schildeshaupt eine gestürzte silberne Spitze mit 3 goldenen Sternen, zwei zu eins gestellt.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Kreuttal festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.
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