KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EICHGRABEN
LRNI_1972063KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EICHGRABENGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Bundesland
Niederösterreich
Gliederungszahl
1210/1–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EICHGRABEN
Ausgabedatum
15.09.1972
Text
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE EICHGRABEN
1210/1–0
Kundmachung
63/72
1972-09-15
Blatt 1
Ausgegeben am15.09.1972
Jahrgang 197263. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 22. Februar 1972 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Eichgraben
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. Februar 1972, GZ. II/1-5040-1971, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 369/1965, der Gemeinde Eichgraben, politischer Bezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein von Gold auf Grün schräglinks geteilter Schild, der in seinem vorderen Feld eine zweijochige naturfarbene gequaderte Brücke, in seinem rückwärtigen Feld ein goldenes Eichenblatt mit zwei Früchten zeigt.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Eichgraben festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.
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