Monatliche Vergütung und monatliche Pauschalbeträge für die Energiekosten - Änderung
LGBLA_NI_20251218_100Monatliche Vergütung und monatliche Pauschalbeträge für die Energiekosten - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Das für Personalangelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied der NÖ Landesgesundheitsagentur verlautbart gemäß § 5 Abs. 3 der NÖ LGA Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 71/2024:
Kundmachung über die Änderung der monatlichen Vergütung und der monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten
Ab 1. Jänner 2026 lauten der in § 3 Abs. 1 der NÖ LGA Dienstwohnungsvergütungsverordnung 2025, LGBl. Nr. 71/2024, festgesetzte Betrag für die monatliche Vergütung und die in § 4 Abs. 2 festgesetzten monatlichen Pauschalbeträge für die Energiekosten wie folgt:
Neue monatliche Vergütung gemäß § 3 Abs. 1:
€ 7,05 pro m² Nutzfläche
Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Strom inklusive Warmwasser gemäß § 4 Abs. 2 Z 1:
€ 0,72 pro m² Nutzfläche
Neuer monatlicher Pauschalbetrag für Heizung gemäß § 4 Abs. 2 Z 2:
€ 0,72 pro m² Nutzfläche
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