Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - Änderung
LGBLA_NI_20250925_75Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 25. September 2025 aufgrund des Art. 103 Abs. 2 B-VG und des Art. 48 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, verordnet:
Änderung der Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung
Die Geschäftsordnung der NÖ Landesregierung, LGBl. 0001/1, wird wie folgt geändert:
In § 2 IV. wird der Name „Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko“ durch den Namen „Anton Kasser“ ersetzt.
In § 2 V. Z 13 wird der Name „Dipl. Ing. Ludwig Schleritzko“ durch den Namen „Anton Kasser“ ersetzt.
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