Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024 - Änderung
LGBLA_NI_20250911_71Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 9. September 2025 aufgrund des § 8 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 5 und § 6 Abs. 2 des NÖ Kulturförderungsgesetzes 1996, LGBl. 5301-0, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024
Die Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024, LGBl. Nr. 24/2024, wird wie folgt geändert:
„Die Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über die Diskussion, Beratung und Abstimmung über Anträge, geheim zu halten.“
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