Festsetzung des Entgelts für Begleitpersonen
LGBLA_NI_20250327_47Festsetzung des Entgelts für BegleitpersonenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 25. März 2025 aufgrund der §§ 44 Abs. 4 bis 6 des NÖ Krankenanstaltengesetzes, LGBl. 9440 in der Fassung LGBl. Nr. 2/2025, verordnet:
Verordnung über die Festsetzung des Entgelts für Begleitpersonen
Das von einer nicht anstaltsbedürftigen Begleitperson – sofern nicht ein Ausnahmetatbestand nach § 44 Abs. 5 NÖ KAG vorliegt – pro Belegstag zu leistende Entgelt (Begleitpersonenentgelt) wird wie folgt festgesetzt:
(1) Diese Verordnung tritt mit 22. November 2024 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des Beitragssatzes für Begleitpersonen, LGBl. Nr. 71/2023, außer Kraft.
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