NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 - Änderung
LGBLA_NI_20250203_32NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Dezember 2024 beschlossen:
Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997
Das NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetz 1997, LGBl. 0032, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 3 wird das Wort „den“ durch das Wort „die“ und das Wort „Ausgangsbetrag“ durch das Wort „Ausgangsbeträge“ ersetzt.
Im § 26 werden folgende Abs. 11 und 12 angefügt:
„(11) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Organe bis 31. Dezember 2025 und für Bezüge der in § 3 Abs. 1 Z 4 bis 10 und in § 23 Abs. 1 genannten Organe bis 30. Juni 2025.
(12) Der Ausgangsbetrag erhöht sich für Gemeindeorgane für das Kalenderjahr 2025 – anstelle der in § 2 Abs. 2 vorgesehenen Anpassung – um den Anpassungsfaktor 1,035. Ergibt sich durch die Anwendung dieses Anpassungsfaktors für ein Gemeindeorgan gemäß § 14 Abs. 1 für das Kalenderjahr 2025 rechnerisch eine monatliche Bezugserhöhung von mehr als € 437,80, so beträgt die monatliche Bezugserhöhung für dieses im Kalenderjahr 2025 € 437,80. Dies findet im Kalenderjahr 2025 bei der Berechnung der Sonderzahlung anteilsmäßig Berücksichtigung.“
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