Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Zwettl
LGBLA_NI_20250129_22Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk ZwettlGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, verordnet:
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Zwettl
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Zwettl.
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
In den in den Anlagen 3 bis 16 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
Es werden die in den Anlagen 3 bis 16 grafisch und in der Anlage 17 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.
Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.
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