Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Waidhofen an der Thaya
LGBLA_NI_20250129_21Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Waidhofen an der ThayaGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 21. Jänner 2025 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 10/2024, verordnet:
Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Waidhofen an der Thaya
Dieses Raumordnungsprogramm gilt für den Verwaltungsbezirk Waidhofen an der Thaya.
Im Sinne dieser Verordnung gelten als:
In den in den Anlagen 3 bis 10 dargestellten Agrarischen Schwerpunkträumen sind bei Widmungsänderungen folgende Widmungsarten zulässig:
Es werden die in den Anlagen 3 bis 10 grafisch und in der Anlage 11 textlich dargestellten Siedlungsgrenzen festgelegt.
Die Landesregierung führt eine laufende Raumbeobachtung hinsichtlich der ausgewiesenen Regelungsinhalte durch, um frühzeitig auf relevante Entwicklungen reagieren zu können.
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