Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2025
LGBLA_NI_20241016_53Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2025Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 15. Oktober 2024 aufgrund des § 17a Abs. 3 des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes, LGBl. 1005-20, verordnet:
Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2025
Die Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen betragen für das Jahr 2025 je Gemeinderat in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl
bis
500 EW
€ 406,34
von
501
bis
1.000 EW
€ 614,52
von
1.001
bis
2.000 EW
€ 812,73
von
2.001
bis
3.000 EW
€ 1.221,05
von
3.001
bis
4.000 EW
€ 1.355,19
von
4.001
bis
5.000 EW
€ 1.491,32
von
5.001
bis
7.000 EW
€ 1.627,44
von
7.001
bis
10.000 EW
€ 1.761,53
von
10.001
bis
20.000 EW
€ 1.897,65
von
20.001
bis
30.000 EW
€ 2.033,78
mehr als
30.000 EW
€ 2.169,90
(1) Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2024, LGBl. Nr. 58/2023, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.