NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2024
LGBLA_NI_20240820_44NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2024Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 4. Juli 2024 beschlossen:
NÖ Gemeinde-Unterstützungsgesetz 2024 (NÖ GUG 2024)
(1) Das Land Niederösterreich gewährt den NÖ Gemeinden als Ausgleich für teuerungsbedingte Belastungen in den Bereichen Sozialhilfe und Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2024 eine Finanzzuweisung in Höhe von 20.048.000,00 Euro.
(2) Die Finanzzuweisung ist auf die NÖ Gemeinden im Verhältnis ihrer Finanzkraft (§ 56 Abs. 2 NÖ Sozialhilfegesetz 2000) aufzuteilen und mit der Abrechnung der Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben im Oktober 2024 zu überweisen.
Dieses Gesetz tritt mit 31. Dezember 2024 außer Kraft.
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