NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz - Änderung
LGBLA_NI_20240802_40NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. Juni 2024 beschlossen:
Änderung des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetzes
Das NÖ Wirtschafts- und Tourismusfondsgesetz, LGBl. 7300, wird wie folgt geändert:
„(1) Zur Durchführung aller Maßnahmen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus und der Freizeitwirtschaft, des Breitbandinfrastrukturausbaus, der Digitalisierung, der regionalen Infrastruktur und der regionalen betrieblichen Investitionen sowie der angewandten Forschung und Entwicklung dienen, besteht ein Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit.“
§ 4 Abs. 2 dritter Spiegelstrich lautet:
Im § 11 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 40/2024 treten am 1. Jänner 2024 in Kraft. Mit Stichtag zum 1. Jänner 2024 werden dem Fonds die dem Land Niederösterreich für die Förderung von Projekten der regionalen Infrastruktur und regionalen betrieblichen Investitionen, die mit Stichtag zum 30. Juni 2024 noch laufend und nicht endabgerechnet sind, gewidmeten Mittel übergeleitet; Rückflüsse aus zum Stichtag 30. Juni 2024 laufenden Projekten stehen dem Fonds zu.“
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