Gewährung von Studienbeihilfen
LGBLA_NI_20240604_34Gewährung von StudienbeihilfenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 28. Mai 2024 auf Grund des § 66 des NÖ Landes-Bedienstetengesetzes, LGBl. 2100 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, des § 57 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, und des § 39 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 11/2024, verordnet:
Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen
Die jährliche Studienbeihilfe beträgt ab dem Schuljahr 2024/25
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen, LGBl. 2100/3–0, außer Kraft.
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