NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 – Änderung
LGBLA_NI_20240408_25NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018 – ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 22. Februar 2024 beschlossen:
Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018
Das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018, LGBl. Nr. 49/2018, wird wie folgt geändert:
„(3) Der Anspruch auf Auszahlung von Förderungen erlischt, sofern die Vorlage sämtlicher Fertigstellungsunterlagen und die Abrechnung der Kosten nicht innerhalb von fünf Jahren nach Beschlussfassung durch das Kuratorium erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf Antrag um bis zu drei Jahre verlängert werden.“
Im § 4 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1.
§ 4 Abs. 1 Z 2 und 3 (neu) lauten:
Im § 4 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In den Kalenderjahren 2024 bis inklusive 2040 erfolgt jährlich eine zusätzliche Mittelaufbringung in einer Gesamthöhe von bis zu € 13,2 Millionen, welche jeweils zur Hälfte durch Zuwendungen des Landes und durch Bedarfszuweisungen an Gemeinden gemäß § 13 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBl. I Nr. 168/2023, erfolgt.“
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