NÖ Einsatzopfergesetz - Änderung
LGBLA_NI_20231211_65NÖ Einsatzopfergesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 25. Oktober 2023 beschlossen:
Änderung des NÖ Einsatzopfergesetzes
Das NÖ Einsatzopfergesetz, LGBl. 4470, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 wird das Wort „Wien“ durch das Wort „St. Pölten“ ersetzt.
§ 9 Abs. 2 lautet:
„(2) Geschäftsführer ist das mit den Angelegenheiten des Einsatzopferfonds nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung betraute Mitglied der Landesregierung.“
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