NÖ Bodenschutzgesetz - Änderung
LGBLA_NI_20231107_57NÖ Bodenschutzgesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. September 2023 beschlossen:
Änderung des NÖ Bodenschutzgesetzes (NÖ BSG)
Das NÖ Bodenschutzgesetz, LGBl. 6160, wird wie folgt geändert:
§ 3 Z 14 lautet:
§ 3 Z 15 lit. a lautet:
§ 3 Z 15 lit. b lautet:
§ 3 Z 20 lautet:
§ 8 lautet:
(1) Die Landesregierung kann unter Bedachtnahme auf den Stand der Technik im Sinne der Zielsetzung dieses Gesetzes durch Verordnung insbesondere Bestimmungen erlassen über
(2) Die mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten Behörden sind zum Zweck der Wahrnehmung der ihnen nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben ermächtigt, die zu diesem Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten, jedenfalls Katastralgemeinden und Grundstücknummern jener Grundstücke, auf denen Klärschlamm aufgebracht wurde, zu verarbeiten. Die Landesregierung ist ermächtigt, die zum Zweck der Erfüllung unionsrechtlicher Verpflichtungen erforderlichen (personenbezogenen) Daten zu veröffentlichen und an die zuständigen Einrichtungen des Bundes bzw. das zuständige Bundesministerium zu übermitteln.“
Im § 13 Abs. 1 wird die Wortfolge „Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017 (Kapitel 7.8.)“ durch die Wortfolge „Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (Kapitel 4.7)“ ersetzt.
Im § 13 Abs. 2 tritt anstelle des Zitates „BGBl. I Nr. 73/2018“ das Zitat „BGBl. I Nr. 66/2023“.
Im § 14 wird die Wortfolge „Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017 (Kapitel 7.8.)“ durch die Wortfolge „Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (Kapitel 4.7)“ ersetzt.
Im § 15 wird die Wortfolge „Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2017, Kapitel. 7.8.,“ durch die Wortfolge „Bundes-Abfallwirtschaftsplans 2023 (Kapitel 4.7)“ ersetzt.
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