Ausbildung von Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuern - Änderung
LGBLA_NI_20230130_9Ausbildung von Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuern - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 17. Jänner 2023 aufgrund des § 6 Abs. 8 des NÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl. 5060 in der Fassung LGBl. Nr. 97/2022, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Ausbildung von Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuern
Die Verordnung über die Ausbildung von Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuern, LGBl. 5060/4, wird wie folgt geändert:
„Die theoretische und praktische Ausbildung hat darauf abzuzielen, dass die Kinderbetreuerin/der Kinderbetreuer die pädagogische Arbeit der Elementarpädagogin/des Elementarpädagogen unterstützen kann.“
„Unterrichtsgegenstände, die sich dafür eignen, können im Online-Format erfolgen. Sofern die Ausbildung erst nach Anstellung begonnen wird und diese innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden muss, sind innerhalb des ersten Jahres jedenfalls die Unterrichtsgegenstände „Rechtliche Grundlagen“ und „Erste Hilfe“ zu absolvieren.“
§ 2 Abs. 2 lit. a lautet:
§ 3 Abs. 2 entfällt. Im § 3 erhalten die (bisherigen) Absätze 3 bis 5 die Bezeichnung Abs. 2 bis 4.
§ 3 Abs. 2 (neu) lautet:
„(2) Über die praktische Arbeit haben die Praxisbegleiterinnen/Praxisbegleiter während der Praxiszeit mindestens eine Besprechung mit den Ausbildungsteilnehmerinnen/Ausbildungsteilnehmern durchzuführen.“
Im § 5 Abs. 2 entfällt der letzte Satz.
§ 5 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Abschlussprüfung ist von zwei Lehrpersonen zu führen. Von diesen muss eine Lehrperson in den Gegenständen “Grundzüge der Pädagogik der frühen Kindheit” oder “Methodisch-systematische Bildungsarbeit” unterrichten. Eine Lehrperson hat über den gesamten Prüfungsvorgang ein Protokoll zu führen.“
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