NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017 - Änderung
LGBLA_NI_20221206_83NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017 - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 6. Dezember 2022 aufgrund der §§ 5 und 6 des Personenstandsgesetzes 2013, BGBl. I Nr. 16/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2018, verordnet:
Änderung der NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017
Die NÖ Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbands-Verordnung 2017, LGBl. Nr. 75/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 1 werden beim Verwaltungsbezirk Gänserndorf in der Spalte Bezeichnung und Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes die Bezeichnung „Leopoldsdorf im Marchfelde:“ durch die Bezeichnung „Leopoldsdorf im Marchfeld:“ und in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnung „Leopoldsdorf im Marchfelde“ durch die Bezeichnung „Leopoldsdorf im Marchfeld“ ersetzt.
Im § 1 entfallen beim Verwaltungsbezirk Korneuburg in der Spalte Bezeichnung und Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes die Bezeichnung „Stetteldorf am Wagram:“ und in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnungen „Rußbach“ und „Stetteldorf am Wagram“.
Im § 1 werden beim Verwaltungsbezirk Krems in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnungen
Im § 1 werden beim Verwaltungsbezirk Mistelbach in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnung „Neudorf bei Staaz“ durch die Bezeichnung „Neudorf im Weinviertel“ und die Bezeichnung „Staaz“ durch „Staatz“ ersetzt.
Im § 1 werden beim Verwaltungsbezirk Neunkirchen in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnungen
Im § 1 wird beim Verwaltungsbezirk St. Pölten in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnung „Maria-Anzbach“ durch die Bezeichnung „Maria Anzbach“ ersetzt.
Im § 1 werden beim Verwaltungsbezirk Tulln in der Spalte Verbandsangehörige Gemeinden die Bezeichnungen
Der (bisherige) § 2 erhält die Bezeichnung „§ 3“. § 2 (neu) samt Überschrift lautet:
Für den im Verwaltungsbezirk Tulln eingerichteten Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Kirchberg am Wagram obliegen die Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 16/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2018, der Bezirkshauptmannschaft Tulln.“
„(4) Die §§ 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2022 treten am 1. Jänner 2023 in Kraft.“
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