NÖ Musikschulplan - Änderung
LGBLA_NI_20220711_41NÖ Musikschulplan - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 5. Juli 2022 aufgrund der §§ 1 und 3 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 3/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 97/2020, und der §§ 9, 10 und 12 Abs. 2 des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200 in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020, verordnet:
Änderung des NÖ Musikschulplans
Der NÖ Musikschulplan, LGBl. 5200/2, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 4 lit. b lautet:
Im § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Unterrichtsstunden von Lehrenden, die vor dem 1. Jänner des dem Förderjahr vorangehenden Jahres das 65. Lebensjahr vollendet haben, finden in der Wochenstundenförderung des Landes Niederösterreich keine Berücksichtigung.“
„(9) § 2 Abs. 4 und Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2022 treten am1. September 2022 in Kraft. § 2 Abs. 5 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2022 tritt am 1. September 2023 in Kraft.“
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