NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz - Änderung
LGBLA_NI_20220704_38NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Mai 2022 beschlossen:
Änderung des NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetzes
Das NÖ Wasserwirtschaftsfondsgesetz, LGBl. 1300, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 lit. g wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende lit. h und i angefügt:
Im § 3 Abs. 5 wird nach dem Zitat „§ 2 Abs. 1 lit. c bis f“ die Wortfolge „sowie lit. h und i“ eingefügt.
Nach § 12 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt:
„(2a) Sitzungen des Kuratoriums können in besonderen Situationen ausnahmsweise in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Die Bestimmungen der Abs. 3 bis 6 gelten sinngemäß.“
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.