Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich - Änderung
LGBLA_NI_20220525_31Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 24. Mai 2022 aufgrund des § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, LGBl. 0520, verordnet:
Änderung der Verordnung der NÖ Landesregierung vom 6. April 1976 über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich
Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 6. April 1976 über das Ehrenzeichen für Verdienste um das Bundesland Niederösterreich, LGBl. 0520/1, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 entfällt das Wort „ordentlichen“.
Im § 6 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1. Im § 6 wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 1 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 31/2022 tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.“
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