Berücksichtigung von Eigenmitteln - Änderung
LGBLA_NI_20220112_5Berücksichtigung von Eigenmitteln - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 11. Jänner 2022 aufgrund der §§ 6 und 35 des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 70/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 90/2020, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln
Die Verordnung über die Berücksichtigung von Eigenmitteln, LGBl. 9200/2, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 Z 8 lautet:
Im § 8 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 3 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr. 5/2022 tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.“
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