NÖ Jugendgesetz - Änderung
LGBLA_NI_20220103_4NÖ Jugendgesetz - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. November 2021 beschlossen:
Änderung des NÖ Jugendgesetzes
Das NÖ Jugendgesetz, LGBl. 4600, wird wie folgt geändert:
„§ 8a Förderung der Fahrtkosten von Studierenden“
„§ 8c Datenverarbeitung für Förderungen gemäß § 8a“
§ 8a entfällt.
§ 8c entfällt.
Im § 31 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Die Einträge im Inhaltsverzeichnis zu § 8a und § 8c, sowie die § 8a und § 8c in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 98/2018 treten mit Ablauf des 31. Jänner 2022 außer Kraft.“
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