Geschäftsordnung - Änderung
LGBLA_NI_20220103_3Geschäftsordnung - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. November 2021 beschlossen:
Änderung der Geschäftsordnung – LGO 2001
Die Geschäftsordnung – LGO 2001, LGBl. 0010-0, wird wie folgt geändert:
§ 39 Abs. 4 wird wie folgt abgeändert:
„(4) (Verfassungsbestimmung) Die Beantwortung der Anfrage oder ihre Verweigerung hat innerhalb von sechs Wochen schriftlich oder mündlich zu erfolgen; die Nichtbeantwortung sowie eine Überschreitung der Frist sind zu begründen (Artikel 32 Abs. 4 NÖ LV 1979).“
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