Sonderregelung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 19. Dezember 2021 in Niederösterreich
LGBLA_NI_20211215_85Sonderregelung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 19. Dezember 2021 in NiederösterreichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 14. Dezember 2021 aufgrund des § 5 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003 in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, verordnet:
Verordnung mit der eine Sonderregelung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 19. Dezember 2021 in Niederösterreich festgelegt wird
Am 19. Dezember 2021 dürfen alle Verkaufsstellen in Niederösterreich im Zeitraum von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr offen gehalten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verkaufsstellen, die in § 7 Abs. 6 der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 475/2021 in der Fassung BGBl. II Nr. 511/2021, enthalten sind.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 19. Dezember 2021 außer Kraft.
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