Kosten der feuerpolizeilichen Beschau - Änderung
LGBLA_NI_20211207_80Kosten der feuerpolizeilichen Beschau - ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Die NÖ Landesregierung hat am 30. November 2021 aufgrund des § 15 Abs. 8 des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015, LGBl. Nr. 85/2015 in der Fassung LGBl. Nr. 107/2020, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau
Die Verordnung über die Kosten der feuerpolizeilichen Beschau, LGBl. Nr. 118/2015, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „€ 48,01“ durch den Betrag „€ 48,72“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „€ 48,01“ durch den Betrag „€ 48,72“ und der Betrag „€ 27,76“ durch den Betrag „€ 28,17“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „€ 40,58“ durch den Betrag „€ 41,18“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 2 Z 1 wird der Betrag „€ 27,76“ durch den Betrag „€ 28,17“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „€ 40,58“ durch den Betrag „€ 41,18“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 Z 1 wird der Betrag „€ 27,76“ durch den Betrag „€ 28,17“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 3 Z 2 wird der Betrag „€ 40,58“ durch den Betrag „€ 41,18“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 5 wird der Betrag „€ 20,30“ durch den Betrag „€ 20,60“ ersetzt.
Im § 1 Abs. 6 wird der Betrag „€ 40,58“ durch den Betrag „€ 41,18“ ersetzt.
Im § 4 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 Abs. 1, 2, 3, 5 und 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 80/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.“
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